Ausbauvarianten der Marcher Grundschulen

Hinweis: Diese Seite fasst die Inhalte der öffentlichen Infoveranstaltung am 04.05.2026 zusammen, in der die Gemeinde March vier Ausbauvarianten für die Marcher Grundschulen vorgestellt hat. Es handelt sich um eine Zusammenfassung des Elternbeiratsvorsitzenden der Grundschule Holzhausen aus öffentlich zugänglichen Informationen und ist kein offizielles Dokument der Gemeinde.

Quelle: Präsentation der Gemeinde March (04.05.2026) · Offizielle Information: march.de – Aktuelle Meldung

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Inhalt

  1. Hintergrund
  2. Die vier Varianten im Überblick
  3. Variante 1: Ausbau der 3 Standorte
  4. Variante 2: Erweiterung Hugstetten
  5. Variante 3: Neubau Zentralgebiet
  6. Variante 4: Erhalt 3 Standorte auf QS1
  7. Kostenvergleich
  8. Weitere finanzielle Aspekte
  9. Weitere wichtige Aspekte
  10. Qualitätsstufen (QS1/QS2/QS3)
  11. Beteiligungsprozess und Zeitplan

Hintergrund

Mit der Einführung der Ganztagsgrundschulen zum SJ 2026/27 entsteht an allen drei Grundschulstandorten (Holzhausen, Hugstetten, Neuershausen) ein deutlich erhöhter Raumbedarf. Der Gemeinderat hat sich in mehreren Klausursitzungen (12/2025 und 03/2026) mit diesen Fragen befasst:

Aus diesen Fragen wurden vier Ausbauvarianten entwickelt, die am 04.05.2026 öffentlich vorgestellt wurden.


Die vier Varianten im Überblick

Variante Konzept Standorte danach Max. Qualitätsstufe
1 Ausbau aller 3 bestehenden Standorte 3 (Holzhausen, Hugstetten, Neuershausen) QS3
2 Erweiterung Hugstetten zur zentralen GTS 1 (Hugstetten); Holzhausen und Neuershausen können aufgelöst/umgenutzt werden QS3
3 Neubau einer zentralen GTS im Zentralgebiet Buchheim 1 (Buchheim); alle drei bisherigen Standorte können aufgelöst/umgenutzt werden QS3
4 Erhalt aller 3 Standorte auf Mindeststandard 3 (Holzhausen, Hugstetten, Neuershausen) QS1-QS2

Variante 1: Ausbau der 3 Standorte

Konzept: Erweiterung der drei bestehenden Grundschulen in den Ortsteilen Holzhausen, Hugstetten und Neuershausen zu Ganztagsgrundschulen. Beibehaltung aller drei Schulstandorte.


Variante 2: Erweiterung Hugstetten

Konzept: Erweiterung der Grundschule Hugstetten zu einer zentralen Ganztagsgrundschule für alle Marcher Kinder. Die Schulstandorte Holzhausen und Neuershausen können aufgelöst oder umgenutzt werden.


Variante 3: Neubau Zentralgebiet

Konzept: Neubau einer zentralen Ganztagsgrundschule im Zentralgebiet March in Buchheim. Die Schulstandorte Neuershausen, Holzhausen und Hugstetten können aufgelöst oder umgenutzt werden.


Variante 4: Erhalt 3 Standorte auf QS1 (Mindestanforderung)

Konzept: Erhalt der drei bestehenden Grundschulen in den Ortsteilen Holzhausen, Hugstetten und Neuershausen als Ganztagsgrundschulen auf der Mindestanforderung Qualitätsstufe 1.


Kostenvergleich

⚠️ Wichtiger Hinweis zur Belastbarkeit der Zahlen: Die hier aufgeführten Baukosten sind bestmögliche Schätzungen auf Basis von Konzeptstudien (Stand 03-07/2025, indexiert für 2027) – keine detaillierten Planungen. Insbesondere für den Neubau (Variante 3) wurde keine konkrete Detailplanung erstellt. Auch die Höhe der tatsächlichen Fördermittel ist für keine der Varianten verbindlich bekannt; sie hängt von den jeweils anerkannten förderfähigen Kosten ab und kann erst nach konkreter Planung beziffert werden. Um belastbare Zahlen für alle vier Varianten zu erhalten, müsste die Gemeinde detaillierte Pläne im siebenstelligen Bereich in Auftrag geben.

Die Gemeinde hat einen Vergleich über 10 und 20 Jahre erstellt. Berücksichtigt sind Baukosten, jährliche Betriebskosten (Schule + Halle) und jährliche Personalkosten (Hort/Kernzeit, Hausmeister, Sekretariat, Schulsozialarbeit).

Position Variante 1 Variante 2 Variante 3 Variante 4
Baukosten 23.321.037 € 19.039.035 € 21.010.472 €* 10.247.269 €**
Betriebskosten/Jahr 664.765 € 401.638 € 304.905 € 535.232 €
Personalkosten/Jahr 1.069.720 € 951.612 € 951.612 € 1.069.720 €
Gesamtkosten 10 Jahre 40.665.898 € 32.571.542 € 33.623.684 € 26.296.794 €
Gesamtkosten 20 Jahre 58.010.759 € 46.104.050 € 46.188.861 € 43.319.185 €
Inkl. Erhalt Hallen Holzhausen/Neuershausen (5,48 Mio. €) 51.589.092 € 51.673.448 €

* zzgl. 48.033 € Erschließungsbeiträge · ** zzgl. 972.865 € Sanierung nach 2035

Wichtige Hinweise:


Weitere finanzielle Aspekte

Wichtig: Die folgenden Zahlen konnten nur geschätzt oder näherungsweise ermittelt werden.

Schulbauförderung (Stand: Besprechung mit Regierungspräsidium Freiburg)


Weitere wichtige Aspekte

Über die rein finanziellen Aspekte hinaus sollen folgende Punkte in die Entscheidung einfließen:


Qualitätsstufen (QS1/QS2/QS3)

Der Qualitätsrahmen für Ganztagsschulen unterscheidet drei Stufen. Die Stufen beschreiben den Entwicklungsstand der Schule in Bezug auf zentrale Qualitätsmerkmale (u.a. Zeit, Raum, demokratische Partizipation, Kompetenzentwicklung, Ganztagsangebote, Zusammenarbeit mit Eltern und Partnern).

Stufe Beschreibung
QS1 Einstiegsstufe – Mindestanforderungen. Grundvoraussetzungen sind vorhanden, erste Rückzugs-/Ruheorte gegeben, Raum primär als Startbedingung.
QS2 Entwicklungsstufe – Räume werden stärker an pädagogische Ziele angepasst, innovative Nutzung vorhandener Klassen-/Fachräume, differenzierte Bedürfnisse (Entspannung, Bewegung) werden gezielt berücksichtigt.
QS3 Zielstufe – Raumkonzeption ist evaluiert, optimiert und institutionalisiert. Raum, Ausstattung und Funktion sind konsequent auf das Konzept von Schule als Lern- und Lebensraum abgestimmt.

Weiterführend: Qualitätsrahmen Ganztagsschule BW (Kultusministerium Baden-Württemberg)


Beteiligungsprozess und Zeitplan

Die Infoveranstaltung am 04.05.2026 ist Teil eines mehrstufigen Beteiligungsprozesses:

Schritt Zeitrahmen Status
Information der Ortschaftsräte vor 04.05.2026 erledigt
Information der Öffentlichkeit, Schulkollegien und Elternbeiräte 04.05.2026 erledigt
Öffentliche Ortschaftsratssitzung Holzhausen (Bürgerbeteiligung zur Schulentwicklung, Hallen und Dorfleben) 17.06.2026, 19:00 Uhr, Halle Holzhausen ausstehend
Schriftliche Stellungnahmen (Ortschaftsräte, Elternbeiräte, Schulleitungen, GEB Kindergärten – insg. 11 Stellungnahmen) bis 19.06.2026 ausstehend
Mündliche Vorstellung der Stellungnahmen vor dem Gemeinderat (max. 5 Min. Redezeit) 13.07.2026 ausstehend
Begehungen der drei Grundschulen und Hallen durch den Gemeinderat nach Erhalt der Stellungnahmen ausstehend
Entscheidungsfindung und Beschluss September 2026 ausstehend

Örtliche Belange aus Vereinen, Einwohnerschaft etc. werden durch die Ortschaftsräte eingeholt und fließen in deren jeweilige Stellungnahme ein. Der Ortschaftsrat Holzhausen lädt dazu am 17.06.2026 um 19:00 Uhr in die Halle Holzhausen ein – Einladung ansehen. Dies ist die Gelegenheit für Bürgerinnen und Bürger, Fragen, Meinungen und Anliegen einzubringen, bevor der Ortschaftsrat seine Stellungnahme abgibt.


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Stand: 12.05.2026