Ausbauvarianten der Marcher Grundschulen
Hinweis: Diese Seite fasst die Inhalte der öffentlichen Infoveranstaltung am 04.05.2026 zusammen, in der die Gemeinde March vier Ausbauvarianten für die Marcher Grundschulen vorgestellt hat. Es handelt sich um eine Zusammenfassung des Elternbeiratsvorsitzenden der Grundschule Holzhausen aus öffentlich zugänglichen Informationen und ist kein offizielles Dokument der Gemeinde.
Quelle: Präsentation der Gemeinde March (04.05.2026) · Offizielle Information: march.de – Aktuelle Meldung
Inhalt
- Hintergrund
- Die vier Varianten im Überblick
- Variante 1: Ausbau der 3 Standorte
- Variante 2: Erweiterung Hugstetten
- Variante 3: Neubau Zentralgebiet
- Variante 4: Erhalt 3 Standorte auf QS1
- Kostenvergleich
- Weitere finanzielle Aspekte
- Weitere wichtige Aspekte
- Qualitätsstufen (QS1/QS2/QS3)
- Beteiligungsprozess und Zeitplan
Hintergrund
Mit der Einführung der Ganztagsgrundschulen zum SJ 2026/27 entsteht an allen drei Grundschulstandorten (Holzhausen, Hugstetten, Neuershausen) ein deutlich erhöhter Raumbedarf. Der Gemeinderat hat sich in mehreren Klausursitzungen (12/2025 und 03/2026) mit diesen Fragen befasst:
- Wie können die Bedarfe langfristig gedeckt werden?
- Wie könnten sich die Schulen in den kommenden Jahren entwickeln?
- Welche finanziellen, sozialen, pädagogischen und sonstigen Aspekte sind zu berücksichtigen?
Aus diesen Fragen wurden vier Ausbauvarianten entwickelt, die am 04.05.2026 öffentlich vorgestellt wurden.
Die vier Varianten im Überblick
| Variante | Konzept | Standorte danach | Max. Qualitätsstufe |
|---|---|---|---|
| 1 | Ausbau aller 3 bestehenden Standorte | 3 (Holzhausen, Hugstetten, Neuershausen) | QS3 |
| 2 | Erweiterung Hugstetten zur zentralen GTS | 1 (Hugstetten); Holzhausen und Neuershausen können aufgelöst/umgenutzt werden | QS3 |
| 3 | Neubau einer zentralen GTS im Zentralgebiet Buchheim | 1 (Buchheim); alle drei bisherigen Standorte können aufgelöst/umgenutzt werden | QS3 |
| 4 | Erhalt aller 3 Standorte auf Mindeststandard | 3 (Holzhausen, Hugstetten, Neuershausen) | QS1-QS2 |
Variante 1: Ausbau der 3 Standorte
Konzept: Erweiterung der drei bestehenden Grundschulen in den Ortsteilen Holzhausen, Hugstetten und Neuershausen zu Ganztagsgrundschulen. Beibehaltung aller drei Schulstandorte.
- Maximale Qualitätsstufe: QS3
- Geschätzte Baukosten: 23,3 Mio. €
- Standortbezogene Baukostenschätzungen (Stand 05/2025, indexiert für 2027):
- Holzhausen: ca. 3,65 Mio. €
- Hugstetten: ca. 6,52 Mio. €
- Neuershausen: ca. 5,37 Mio. €
Variante 2: Erweiterung Hugstetten
Konzept: Erweiterung der Grundschule Hugstetten zu einer zentralen Ganztagsgrundschule für alle Marcher Kinder. Die Schulstandorte Holzhausen und Neuershausen können aufgelöst oder umgenutzt werden.
- Maximale Qualitätsstufe: QS3
- Geschätzte Baukosten: 19,0 Mio. €
- Inkludiert Sanierung und Modernisierung des Bestands, Rückbau Verbindungsbau, mehrphasige Neubauten
- Hinweis: Bei Variante 1+2 ist Bauen im laufenden Betrieb nicht möglich – zusätzliche ca. 1-2 Mio. € für Zwischen-/Übergangslösungen
Variante 3: Neubau Zentralgebiet
Konzept: Neubau einer zentralen Ganztagsgrundschule im Zentralgebiet March in Buchheim. Die Schulstandorte Neuershausen, Holzhausen und Hugstetten können aufgelöst oder umgenutzt werden.
- Maximale Qualitätsstufe: QS3
- Geschätzte Baukosten: 21,0 Mio. € (zzgl. 48.033 € Erschließungsbeiträge)
- Wirtschaftlichste Konzeptvariante (Grundlage für Kostenermittlung): Neubau Schulgebäude ca. 5.470 m² BGF
- Inkl. Wärmepumpensystem, Fotovoltaikanlage (ca. 150 kWp), Schulhof, Zufahrt, KFZ- und Fahrradstellplätze
Variante 4: Erhalt 3 Standorte auf QS1 (Mindestanforderung)
Konzept: Erhalt der drei bestehenden Grundschulen in den Ortsteilen Holzhausen, Hugstetten und Neuershausen als Ganztagsgrundschulen auf der Mindestanforderung Qualitätsstufe 1.
- Maximale Qualitätsstufe: QS1 (perspektivisch ggf. QS2)
- Geschätzte Baukosten: 10,2 Mio. € (zzgl. 972.865 € für Sanierung nach 2035)
- Vorgesehene Sanierungen nur zum Erhalt der Gebäudesubstanz, keine Kosten für Verbesserungen berücksichtigt
- Mensa-Räume sind zusätzlich zu schaffen
- Keine zusätzlichen Unterrichts- oder sonstigen Räume vorgesehen
Kostenvergleich
⚠️ Wichtiger Hinweis zur Belastbarkeit der Zahlen: Die hier aufgeführten Baukosten sind bestmögliche Schätzungen auf Basis von Konzeptstudien (Stand 03-07/2025, indexiert für 2027) – keine detaillierten Planungen. Insbesondere für den Neubau (Variante 3) wurde keine konkrete Detailplanung erstellt. Auch die Höhe der tatsächlichen Fördermittel ist für keine der Varianten verbindlich bekannt; sie hängt von den jeweils anerkannten förderfähigen Kosten ab und kann erst nach konkreter Planung beziffert werden. Um belastbare Zahlen für alle vier Varianten zu erhalten, müsste die Gemeinde detaillierte Pläne im siebenstelligen Bereich in Auftrag geben.
Die Gemeinde hat einen Vergleich über 10 und 20 Jahre erstellt. Berücksichtigt sind Baukosten, jährliche Betriebskosten (Schule + Halle) und jährliche Personalkosten (Hort/Kernzeit, Hausmeister, Sekretariat, Schulsozialarbeit).
| Position | Variante 1 | Variante 2 | Variante 3 | Variante 4 |
|---|---|---|---|---|
| Baukosten | 23.321.037 € | 19.039.035 € | 21.010.472 €* | 10.247.269 €** |
| Betriebskosten/Jahr | 664.765 € | 401.638 € | 304.905 € | 535.232 € |
| Personalkosten/Jahr | 1.069.720 € | 951.612 € | 951.612 € | 1.069.720 € |
| Gesamtkosten 10 Jahre | 40.665.898 € | 32.571.542 € | 33.623.684 € | 26.296.794 € |
| Gesamtkosten 20 Jahre | 58.010.759 € | 46.104.050 € | 46.188.861 € | 43.319.185 € |
| Inkl. Erhalt Hallen Holzhausen/Neuershausen (5,48 Mio. €) | – | 51.589.092 € | 51.673.448 € | – |
* zzgl. 48.033 € Erschließungsbeiträge · ** zzgl. 972.865 € Sanierung nach 2035
Wichtige Hinweise:
- Variante 4 versteht sich zzgl. weiterer Kosten für den Ausbau der drei Mensen
- Variante 2 und 3 haben voraussichtlich höchste Schulbauförderung und höchsten Verkaufserlös für Grundstücke
- Variante 4 hat zwar die geringsten Investitionskosten, deckt aber nur die Mindestanforderungen
Weitere finanzielle Aspekte
Wichtig: Die folgenden Zahlen konnten nur geschätzt oder näherungsweise ermittelt werden.
- Einnahme durch Verwertung der Schulgrundstücke (geschätzter Wertansatz für Gesamtfläche, auch nur Teilflächen möglich):
- Hugstetten: 4,5 Mio. €
- Holzhausen: 2,4 Mio. €
- Neuershausen: 2,3 Mio. €
- Einnahme durch Verwertung des Bauplatzes im Zentralgebiet: 1,8 Mio. €
- Bauen im laufenden Betrieb bei Variante 1+2 nicht möglich: ca. 1-2 Mio. € für Zwischen-/Übergangslösungen
- Zusatzkosten Schülerbeförderung: 20.000-30.000 € pro Jahr (bei Zentralisierung)
Schulbauförderung (Stand: Besprechung mit Regierungspräsidium Freiburg)
- Aufhebung von Schulstandorten grundsätzlich möglich, wenn nicht mehr benötigt
- Da etwa die Hälfte der Schüler in Holzhausen und Neuershausen unterrichtet wird, könnten etwa 50% der neuen Unterrichtsflächen förderfähig sein
- Zusätzlich förderfähig: neue Räume für Ganztagsbetrieb (z.B. Mensa, Personalräume)
- Fördersatz derzeit ca. 30% der anerkannten förderfähigen Kosten
- Beim Ausbau der bestehenden Standorte werden konkrete Defizite (z.B. Ganztagsräume) geprüft; vorhandene Räume werden angerechnet
- Sporthallen/Sportanlagen sind nicht über die Schulbauförderung förderfähig (weder bei Neubau noch beim Ausbau)
- Konkrete Fördersummen liegen nicht vor: Da für die vier Varianten keine Detailplanung erfolgt ist, lässt sich auch die voraussichtliche Höhe der Förderung pro Variante derzeit nicht beziffern. Eine belastbare Ermittlung wäre erst nach kostenintensiver Detailplanung (siebenstelliger Bereich) möglich.
Weitere wichtige Aspekte
Über die rein finanziellen Aspekte hinaus sollen folgende Punkte in die Entscheidung einfließen:
- Wirkung der Grundschulen im Ortsteil oder für die gesamte Gemeinde
- Länge des Schulweges
- Moderne Räumlichkeiten, angepasst an moderne Unterrichtskonzepte
- Synergien eines größeren Lehrerkollegiums
- Synergien im Zentralgebiet mit Gemeinschaftsschule
Qualitätsstufen (QS1/QS2/QS3)
Der Qualitätsrahmen für Ganztagsschulen unterscheidet drei Stufen. Die Stufen beschreiben den Entwicklungsstand der Schule in Bezug auf zentrale Qualitätsmerkmale (u.a. Zeit, Raum, demokratische Partizipation, Kompetenzentwicklung, Ganztagsangebote, Zusammenarbeit mit Eltern und Partnern).
| Stufe | Beschreibung |
|---|---|
| QS1 | Einstiegsstufe – Mindestanforderungen. Grundvoraussetzungen sind vorhanden, erste Rückzugs-/Ruheorte gegeben, Raum primär als Startbedingung. |
| QS2 | Entwicklungsstufe – Räume werden stärker an pädagogische Ziele angepasst, innovative Nutzung vorhandener Klassen-/Fachräume, differenzierte Bedürfnisse (Entspannung, Bewegung) werden gezielt berücksichtigt. |
| QS3 | Zielstufe – Raumkonzeption ist evaluiert, optimiert und institutionalisiert. Raum, Ausstattung und Funktion sind konsequent auf das Konzept von Schule als Lern- und Lebensraum abgestimmt. |
Weiterführend: Qualitätsrahmen Ganztagsschule BW (Kultusministerium Baden-Württemberg)
Beteiligungsprozess und Zeitplan
Die Infoveranstaltung am 04.05.2026 ist Teil eines mehrstufigen Beteiligungsprozesses:
| Schritt | Zeitrahmen | Status |
|---|---|---|
| Information der Ortschaftsräte | vor 04.05.2026 | erledigt |
| Information der Öffentlichkeit, Schulkollegien und Elternbeiräte | 04.05.2026 | erledigt |
| Öffentliche Ortschaftsratssitzung Holzhausen (Bürgerbeteiligung zur Schulentwicklung, Hallen und Dorfleben) | 17.06.2026, 19:00 Uhr, Halle Holzhausen | ausstehend |
| Schriftliche Stellungnahmen (Ortschaftsräte, Elternbeiräte, Schulleitungen, GEB Kindergärten – insg. 11 Stellungnahmen) | bis 19.06.2026 | ausstehend |
| Mündliche Vorstellung der Stellungnahmen vor dem Gemeinderat (max. 5 Min. Redezeit) | 13.07.2026 | ausstehend |
| Begehungen der drei Grundschulen und Hallen durch den Gemeinderat | nach Erhalt der Stellungnahmen | ausstehend |
| Entscheidungsfindung und Beschluss | September 2026 | ausstehend |
Örtliche Belange aus Vereinen, Einwohnerschaft etc. werden durch die Ortschaftsräte eingeholt und fließen in deren jeweilige Stellungnahme ein. Der Ortschaftsrat Holzhausen lädt dazu am 17.06.2026 um 19:00 Uhr in die Halle Holzhausen ein – Einladung ansehen. Dies ist die Gelegenheit für Bürgerinnen und Bürger, Fragen, Meinungen und Anliegen einzubringen, bevor der Ortschaftsrat seine Stellungnahme abgibt.
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Stand: 12.05.2026